Unfallreparatur

Unfallreparatur und was bei Unfällen zu beachten wäre!

Auch nach einem Unfall können wir Ihnen helfen. Nutzen Sie unsere persönliche und fachkundige Beratung zur Unfallreparatur Ihres Autos und lesen Sie hier wichtige Informationen was Sie bei einem Unfall alles beachten sollten.
Unsere Leistungen erhalten Sie zu vernünftigen Preisen.
Hier können Sie sich einen Unfallbericht herunterladen und zweifach ausdrucken, so haben Sie für den Fall der Fälle eine ganz kleine Sorge weniger.




Wer am falschen Ende spart, zahlt doppelt!

 

Schadensteuerung durch Versicherungen entzieht Ihnen das Recht zur freien Werkstattwahl nach Unfällen!

Sie möchten Ihr Fahrzeug nicht irgendwo reparieren lassen und Sie vertrauen auf Qualität und Service in Ihrer Werkstatt? Natürlich – genau deshalb sind Sie unser Kunde.

Die deutschen Kfz-Versicherungen greifen derzeit allerdings massiv in dieses Vertrauensverhältnis ein: Durch vertragliche Werkstattbindungen im Schadensfall.
Eine qualitativ hochwertige Reparatur bedeutet:

- ein Einsatz von Originalteilen oder OE-Teilen, die nach den Vorgaben der Hersteller verbaut werden
- eine fachkundige Reparatur der Karosserieschäden
- im Haftpflichtfall eine Schadenseinschätzung durch unabhängigen Sachverständigen
- im Haftpflichtfall einen unabhängigen Rechtsbeistand
- eine Gewährleistung für die ausgeführten Arbeiten
- das sichere Gefühl, ihrem KFZ-Meister vertrauen zu können

Stimmen Sie beim Abschluss Ihrer nächsten Autoversicherung nicht leichtfertig der Schadenssteuerung durch die Versicherung zu. Was vordergründig komfortabel erscheint und ein paar Euro pro Jahr spart, kann später echte Nachteile für Sie und Ihr Auto haben.



Sachverständiger / Rechtsanwalt



Unser Tipp: Bestehen Sie immer auf unabhängige Berater Ihrer Wahl, wie Sachverständige und Rechtsanwalt.

Wichtig: Die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl muss die gegnerische Versicherung zahlen, außer bei Bagatellschäden unter 750,- Euro. Achtung: Sie müssen keinesfalls einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren, auch dann nicht, wenn dieser bereits eingeschaltet wurde. Sie haben auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Wichtig: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss nicht nur die Prozesskosten, sondern auch Ihre Anwaltskosten tragen, falls die Haftung zu Ihren Gunsten entschieden wird.



Wertminderung



Vorsicht: Von versicherungsrechtlichen Gutachten wird die Position Wertminderung gern übersehen oder aber häufig zu niedrig geschätzt. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Denn die gegnerische Versicherung muss Ihnen den Wertverlust ersetzen, den Ihr Auto nach dem Unfall hat. Als Faustregel gilt: Bei neuwertigen Fahrzeugen beträgt die Minderung etwa 30 Prozent der Reparaturkosten, bei drei bis vier Jahre alten Autos etwa 10 Prozent.



Nutzungsausfall



Als Privatperson können Sie den Nutzungsausfall pauschal nach Tagessätzen geltend machen. Die Sätze liegen je nach Fahrzeugtyp etwa zwischen 30,- und 75,- Euro. Achtung: Häufig argumentieren Versicherungen, dass Sie als Geschädigter, wenn Sie verletzt wurden, ohnehin nicht fahren können. Laut Rechtsprechung genügt es jedoch, wenn ein Dritter, wie ein Familienmitglied oder die/der Verlobte das Fahrzeug mitbenutzt hatte und damit fahren könnte.



Mietwagen



Anstatt Nutzungsausfall können Sie aber auch auf einen Mietwagen bestehen. Dieser darf nicht einer höheren Typklasse angehören, als Ihr eigenes Fahrzeug. Doch Vorsicht: Auch hier verweigern die Versicherungen immer wieder die Kosten. Oft mit dem Hinweis, dass der Geschädigte ein billigeres Angebot hätte einholen müssen. Das ist aber falsch. Laut Bundesgerichtsurteil müssen Sie keine umfangreichen Preisvergleiche vornehmen. Sie dürfen nur kein erkennbar überteuertes Angebot anmieten. Noch ein Hinweis: Mehrere Versicherer gründeten eine Mietwagenfirma unter dem Namen Car-Partner. Hier werden erheblich günstigere Konditionen offeriert, als auf dem freien Markt. Achtung: Es ist nicht zulässig, wenn der Versicherer Ihnen mitteilt, dass er nur die Kosten für Car-Partner Fahrzeuge erstattet.



Totalschaden



Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges, können Sie überlegen, ob Sie die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Fahrzeug vorziehen. Doch Achtung: Hier wird der Restwert Ihres Unfallautos abgezogen.
Häufig kommt es vor, dass die Haftpflichtversicherungen Restwertangebote ermitteln, die weit über den Angeboten liegen, die der Sachverständige ermittelt hat. Wichtig: Maßgebend ist nur der Wert, den der Sachverständige am seriösen Markt ermittelt hat.

Möchten Sie das Unfallauto behalten und weiterfahren, so haben Sie Anspruch auf Reparatur auch dann, wenn die Reparaturkosten (einschließlich Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen.



Kostenerstattung



Der Fahrzeugschaden am Wagen muss komplett durch die gegnerische Versicherung ersetzt werden.
Entweder auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Sachverständigengutachtens.
Wichtig: Ob und von wem repariert wird spielt keine Rolle.
Selbst wenn Sie die Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturrechnung vorzulegen.